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Schutzmaßnahmen - organisatorische Maßnahmen



die technischen Maßnahmen des vorbeugenden und konstruktiven Explosionschutzes müssen durch eine betriebliche Organisation unterstützt weden




-  Rauchverbot

-  Verbot von offener Flamme

-  Betriebsanweisung erstellen, mit Reinigungstätigkeiten und -intervallen



-  Staubablagerung vermeiden;
absaugen nicht abkehren (gemäß GefStoffV)

-  Schulung und Unterweisung der Arbeitnehmer über die Entstehung
   von Explosionen und deren Auswirkungen auf  Mensch, Maschine, Umwelt



-  Erdungsmaßnahmen durchführen und überprüfen
   (sinnvolle Prüfintervalle festlegen)

-  Kenntnis von der Betriebsanleitung


   von den verwendeten Maschinen und Arbeitsmittel

-  bestimmungsgemäße Verwendung der
   eingesetzten Maschinen und Arbeitsmittel überprüfen



-  Arbeitsabläufe kontrollieren und optimieren

-  Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereichen

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