|
-
Rauchverbot
-
Verbot von offener Flamme
-
Betriebsanweisung
erstellen, mit Reinigungstätigkeiten und -intervallen
|
|
|
- Staubablagerung vermeiden; absaugen
nicht abkehren (gemäß GefStoffV)
-
Schulung und Unterweisung der Arbeitnehmer über die Entstehung
von Explosionen und
deren Auswirkungen auf Mensch, Maschine, Umwelt |
|
|
-
Erdungsmaßnahmen durchführen und überprüfen
(sinnvolle Prüfintervalle festlegen)
-
Kenntnis von der Betriebsanleitung
|
|
|
von den verwendeten Maschinen und Arbeitsmittel
-
bestimmungsgemäße Verwendung der
eingesetzten Maschinen und Arbeitsmittel
überprüfen
|
|
|
-
Arbeitsabläufe kontrollieren und optimieren
-
Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereichen
-
...
|
|