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wirksame
Zündquellen sind gemäß den Regeln der Technik zu
vermeiden!
Beispiele:
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- heiße
Oberflächen
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EN50281
"Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in Bereich
mit brennbarem Staub"
"die Oberflächentemperatur von Betriebsmitteln ist zu
begrenzen"
maximale Oberflächentemperatur eines Betriebsmittels
- bei einer Staubschicht (abgelagerter Staub):
Tmax
= T5mm - 75K
-
bei einer Staubwolke (aufgewirbelter Staub):
Tmax
= 2/3 TStaub
Recherchen in der Datenbank GESTIS-Staub-Ex
haben ergeben:
- Mindestzündtemperatur einer
Staubvschicht (Glimmtemperatur) min. 200°C
- Mindestzündtemperatur
für eine
Staubwolke min. 300°C.
Die maximale Oberflächentemperatur eines Betriebsmittels darf sein:
-
bei abgelagertem Staub 200°C - 75K = 125°C
- bei aufgewirbeltem Staub 2/3 von 300°C = 200°C
Allgemein:
Betriebsmittel mit einer maximalen
Oberflächentemperatur von 125°C sind somit keine
wirksame Zündquelle für Stäube (dies ist jedoch
staubspezifisch zu überprüfen!)
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- mechanisch erzeuge Funken
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-
gemäß VDI-Berichte tritt bei einer Relativgeschwindigkeit
von < 1m/s
keine Funkenbildung auf
- durch eine geeigente Werkstoffpaarung ist eine
Funkenbildung zu vermeiden
EN 14986 "Konstruktion
von Ventilatoren, Einsatz
in explosionsgefährdeten Bereichen"
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- statische Elektrizität (Schutzmaßnahmen
gemäß TRBS 2153) |
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- Funkenentladung
konstruktiver Potenzialausgleich:
alle leitfähigen Teile leitend miteinander
verbunden
elektrischem
Massenschluss über:
- Schraubverbindung mit Zahnscheibe
- Schraubverbindung mit Schraube zu Mutter
- Kupferlitze bei räumlich getrennten Bauteilen
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Zwangserdung der zu installierenden Bauteilen |
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Büschelentladung
- nicht leitfähige Bauteile in
nicht
aufladbarer bzw. in antistatischer Ausführung
- Gleitstielbüschelentladung
- nicht leitfähige
Beschichtungen auf einem leitfähigen Material mit einer
Durchschlagsspannung
von < 4 kV und einer Schichtdicke
von kleiner 200 µm
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