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Gefährdungsbeurteilung - Zonenanalyse


        
- explosionsfähige Atmosphäre

Gemisch aus Luft und Staub, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt. Voraussetzung ist:
-   die Staubkonzentration muss oberhalb
    der Unteren Explosionsgrenze UEG liegen
-   die Sauerstoffkonzentration muss oberhalb
    der Sauerstoffgrenzkonzentration liegen




















-    Am Arbeitsplatz ist es selten, dass die Untere Explosionsgrenze UEG aufgrund den
     gesetzlichen Forderungen für den Umweltschutz und Arbeitsschutz überschritten ist
-    In staubverarbeitenden Maschinen liegt betriebsbedingt die Staubkonzentration
     oberhalb der Untere Explosionsgrenze UEG
-    Die Wechselwirkung zwischen abgelagerten und aufgewirbelten Staub
     ist  nicht zu unterschätzen (abgelagerter Staub kann aufgewirbelt werden)!


         - explosionsgefährdeter Bereich

Bereich, in dem die Atmosphäre aufgrund
der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse
explosionsfähig werden kann.
Diese Bereiche werden als "
Zonen" bezeichnet
(hier "staubexplosionsgefährdete Bereiche").
Die Zonen sind vom Betreiber festzulegen!


-    Zone 20 Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.


zeitlich überwiegend
"mehr als 50% der Betriebsdauer"






-    Zone 21 Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann.

zeitlich nicht überwiegend
"weniger als 50% der Betriebsdauer"





-    Zone 22 Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt.